Rechtsprechung
OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments; Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Umdeutung von in einem gemeinschaftlichen Testament von Nichtehegatten getroffenen Verfügungen; Beurteilung der Errichtung oder Aufhebung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DDR: ZGB § 388 § 385 S. 1; EGBGB Art. 235 § 2 S. 1
Wirksamkeit eines von Nichtehegatten errichteten gemeinschaftlichen Testaments - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschersleben - 5 VI 242/95
- LG Magdeburg, 28.04.1997 - 3 T 13 6/97
- LG Magdeburg, 28.04.1997 - 3 T 136/97
- OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 25.04.1996 - 15 W 379/95
Umdeutung der getroffenen letztwilligen Verfügung in einem gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97
Dies ist nur dann anzunehmen, wenn davon ausgegangen werden kann, daß der Erblasser die Beteiligte zu 1. auch dann zu seiner Alleinerbin eingesetzt hätte, wenn diese ihn nicht ihrerseits zu ihrem Alleinerben bestimmt hätte (im Anwendungsbereich des BGB : keine Wechselbezüglichkeit i. S. d. § 2270 Abs. 1 BGB ; s. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1290, 1291).Der Senat weist dabei für das weitere Verfahren darauf hin, daß er mit dem OLG Hamm (NJW-RR 1996, 1290, 1291 f) die von Kanzleiter (DNotZ 1973, 133, 147 f;… Staudinger/Kanzleiter, BGB , 12. Aufl., § 2265 Rdn. 12) vertretene Ansicht nicht teilt, eine Umdeutung sei in den hier interessierenden Fällen nur dann nicht möglich, wenn Wechselbezüglichkeit "in einem strengen Sinne" gegeben sei.
Eine Wechselbezüglichkeit im strengen Sinne einerseits und in abgeschwächtem Sinne andererseits gibt es nicht (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1290, 1291).
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94
Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung
Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97
Nach deren Grundsätzen ist auch nach der deutschen Wiedervereinigung zu entscheiden, es sei denn, die in der ehemaligen DDR vertretene Gesetzesauslegung ist mit den Maßstäben des Grundgesetzes unvereinbar (BGHZ 124, 270, 277; BGH NJW 1994, 1792, 1793; 1996, 990, 991). - BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92
Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97
Nach deren Grundsätzen ist auch nach der deutschen Wiedervereinigung zu entscheiden, es sei denn, die in der ehemaligen DDR vertretene Gesetzesauslegung ist mit den Maßstäben des Grundgesetzes unvereinbar (BGHZ 124, 270, 277; BGH NJW 1994, 1792, 1793; 1996, 990, 991). - BGH, 03.05.1994 - VI ZR 278/93
Verjährung von Arzthaftungsansprüchen nach dem Recht der ehemaligen DDR
Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.1997 - 10 Wx 25/97
Nach deren Grundsätzen ist auch nach der deutschen Wiedervereinigung zu entscheiden, es sei denn, die in der ehemaligen DDR vertretene Gesetzesauslegung ist mit den Maßstäben des Grundgesetzes unvereinbar (BGHZ 124, 270, 277; BGH NJW 1994, 1792, 1793; 1996, 990, 991).
- OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21
Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments; …
bb) Die vorliegende Konstellation unterscheidet sich auch von einer Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein - von der Rechtsordnung anerkanntes - wirksames Einzeltestament, z.B. bei Unwirksamkeit wegen der Errichtung durch Nichtehegatten (vgl. BGH, Urteil v. 16.06.1987, IVa ZR 74/86, NJW-RR 1987, 1410; OLG Braunschweig, Beschluss v. 21.04.2005, 2 W 225/04, NJW-RR 2005, 1027; OLG Naumburg, Beschluss v. 24.09.1997, 10 Wx 25/97, JMBl. LSA 1998, 319) oder wegen der Testierunfähigkeit eines Ehegatten (vgl. OLG München, Beschluss v. 23.07.2014, 31 Wx 204/14, FamRZ 2015, 535; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.2016, I-3 Wx 40/14, FamRZ 2016, 1206) oder wegen Formnichtigkeit bei einem abwechselnd niedergeschriebenen Testamentstext (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2021, I-3 Wx 219/20, FamRZ 2021, 1416).